Barrierefreiheits­erklärung

Unser Ziel bei wpmc.at ist es, dass jeder, der unsere Website besucht, eine nahtlose und unabhängige Erfahrung hat. Wir verstehen, dass Zugänglichkeit für alle Benutzer, unabhängig von Fähigkeiten oder technischen Fähigkeiten, von größter Bedeutung ist.

Zugänglichkeitsstandards

Bei wpmc.at streben wir an, dass unsere Website die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA erfüllt. Diese Richtlinien, die von der World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden, sind international anerkannt und angesehen als der Goldstandard für Barrierefreiheit im Web. Wir sind ständig bemüht, unsere Website zu verbessern und diese Standards einzuhalten.

Status der Barrierefreiheit

Wir haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Benutzer unserer Website auf alle Inhalte zugreifen können:

  • Unsere Website ist vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Wir verwenden semantisches HTML, um die Struktur unserer Website zu definieren und die Navigation zu erleichtern.
  • Wir haben die Kontraste auf unserer Website überprüft, um sicherzustellen, dass sie für alle Benutzer lesbar sind.
  • Alle Bilder haben, wo sinnvoll, geeignete ALT-Texte, um den Inhalt des Bildes zu beschreiben.
  • Der Text auf unserer Website ist in einer lesbaren Schriftgröße und Formatierung dargestellt.
  • Alle Audio- und Videoinhalte auf unserer Website sind mit Untertiteln oder Transkripten versehen.
  • Unsere Website ist mit gängigen assistiven Technologien, wie Screenreadern, kompatibel.

Kontaktinformationen

Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf Inhalte auf unserer Website haben oder Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website geben möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter office@wpmc.at.

Rechtsmittel

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.